Nutzen Sie anwaltliche Hilfe
Oft gefragt ist bei unseren Beratungsgesprächen das Thema “Kostenübernahme eines Pflegesessels durch die Krankenkasse”. Betroffene und Angehörige versuchen durch ihre gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuss oder gar die komplette Finanzierung eines Pflegesessels zu erwirken.
Leider scheitern die Vorhaben, weil “offiziell” ein Pflegesessel keine Hilfsmittelnummer hat, die als Mindestvoraussetzung gilt. Wir haben uns in einem Beitrag “Fördergelder und Zuschuss durch Ihre Krankenkasse oder Pflegekasse” bereits damit beschäftigt. Jetzt geht es darum, trotz Ablehnung eines Antrages oder Bescheides den nächsten Schritt einzuleiten. In vielen Fällen heißt es dann bei den Betroffenen “Da kann man anscheinend nichts machen”.
Da Krankenkassen aus betriebswirtschaftlichen Gründen es so gut wie immer versuchen Ansprüche abzulehnen, kann der Rechtsweg durchaus für Erfolg sorgen.
Gehen Sie deshalb den Weg einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Haben Sie ein Attest oder sogar ein Gutachten bei Ihrem Antrag gestellt, der nicht positiv beschieden wurde, empfehlen wir Ihnen, sich eine Anwältin oder einen Anwalt zu nehmen, die darauf spezialisiert sind. In unserer Branche sind das die Bereiche Sozialrecht und Medizinrecht.
Wir haben zwei Adressen für Sie, die wir Ihnen gerne empfehlen
Oëx Rechtsanwälte
in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Peter Langenbach, Fachanwalt für Medizinrecht
Friedrich-Ebert-Straße 59
42103 Wuppertal
Telefon: 0202-308646
Fax: 0202-306786
kanzlei@ra-oex.de
www.rechtsanwalt-oex-wuppertal.de
Fachanwältin
Frau Julia Hinkelmann
Weyersberger Straße 66
42655 Solingen
Telefon: 0212- 22 44 39 22
Fax: 0212- 22 44 39 11