Pflege Sessel - Entscheidungshilfen
Wir beschreiben das Thema Pflegesessel,Rehasessel,
mit Aufstehhilfe oder Therapiesessel etwas näher.
Zuschüsse-Ihre Kasse kann nach Rücksprache eventuell einen Zuschuß für Ihren Kauf eines Pflegesessels zahlen.
Nach der Verschreibung durch den Arzt,
wenden Sie sich dann an die Krankenkasse.
Wir haben :
Pflegesessel, Rehasessel,
Reha-Pflegesessel,Aufstehsessel,
Pflege Rehasessel,
Therapiesessel,Transportsessel.
Diese sind mehr funktionell und wohnlich gestaltet.
Die Verbindung aus Komfort, Wohnlichkeit und Funktionalität
bieten nur Pflege-Reha-Therapie-Sessel von Fitform.
Einige Kunden berichten uns, dass Sie Zuschüsse von Ihren Kassen erhalten haben.
Dies war aber immer Verhandlungssache mit den Kassen und sollte vor einem evtuell
Kauf mit den Kassen abgestimmt werden.
Die Pflegeversicherung wurde zum 01.01.1995 eingeführt.
Das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) wurde als 11. Buch in das
Sozialgesetzbuch (SGB XI) eingegliedert.
Die Leistungen unterteilen sich im Wesentlichen in Leistungen zur häuslichen
Pflege und Leistungen zur stationären Pflege.
Die Leistungen für häusliche und stationäre Pflege
müssen bei Ihrer Pflegekasse,
die Ihrer Krankenkasse angegliedert ist, beantragt werden.
Sie benötigen ein ausführliches Attest Ihres Arztes,
in dem der therapeutische & medizinische Nutzen
des Sessels speziell für Sie nachgewiesen wird.
Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können deshalb
den Reha-Pflege-Therapie-Sessel
als Hilfsmittel nach §31 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX beantragen.
Behinderte Menschen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind,
können den entsprechenden Antrag nach §§53,54 SGB XII iVm mit §§26, 31 SGB IX
auch beim zuständigen Sozialamt stellen.
Wichtig-Achtung :
Bei Ablehnung des Sessels durch die Krankenkasse
bitte immer in den Widerspruch gehen !
Ein ständiges telefonisches Nachfragen
kann auch hilfreich sein,
wenn Mitarbeiter der Krankenkassen
in Ihrem täglichem Arbeitsablauf
oft unterbrochen werden,
weil die Vorgaben
(das gewünschte Ziel der Geschäftsführung)
dadurch nicht eingehalten werden können.
Gesetzliche Grundlage für den Zuschuss:
Die gesetzliche Grundlage für den Zuschuss ist der Anspruch auf die Versorgung
des Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen nach
§ 40 SGB XI (27.12.2003 (BGBl. I S. 3022).
Insbesondere der Paragraph 4 regelt die Höhe des Zuschusses :
"Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen
zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren,
beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt,wenn dadurch im Einzelfall die
häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst
selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.
Die Höhe der Zuschüsse ist unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme
sowie eines angemessenen Eigenanteils in Abhängigkeit von dem Einkommen
des Pflegebedürftigen zu bemessen.
”Für generelle weitere Informationen zur Pflegeversicherung empfehlen wir Ihnen
den kostenlosen "Ratgeber zur Pflege : Alles,was Sie zur Pflege wissen müssen"
des Bundesministerium für Gesundheit.