Gerichtsurteil + Anwaltliche Hilfe
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In Kooperation bei allgemeinen Rechtsfragen empfehlen wir den
Fachanwalt für Medizinrecht
Herrn Rechtsanwalt
Peter Langenbach
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Leitsatz:
Allgemeine
Gebrauchsgegenstände
des täglichen Lebens
sind keine Pflegehilfsmittel
hier :
elektrisch verstellbarer Sessel.
Orientierungssatz:
Die
Krankenversicherung deckt nur
den Sonderbedarf
von Kranken und Behinderten ab.
Hingegen ist ein Gegenstand,
mag er auch Kranken /
und oder Behinderten -
in hohem Maße helfen,
nicht als Hilfsmittel der
Krankenversicherung zu gewähren,
wenn er schon von seiner Konzeption her
nicht vorwiegend für
Kranke und / oder Behinderte gedacht ist.
stRspr, vgl BSG vom 16.9.1999,
B 3 KR 1/99 R = BSGE 84, 266 = SozR 3-2500 § 33 Nr 33
Urteil des BSG 3. Senat vom 22.08.2001
Aktenzeichen B 3 P 13/00 R